Qualitätsmerkmale eines guten Finanzierungskonzeptes sind, neben der Nachvollziehbarkeit für Sie, die beinhalteten Optionen. Diese sollen Ihnen bei unvorhersehbaren Situationen, ob betrieblich oder privat, verschiedene Handlungsmöglichkeiten offerieren. Das Konzept orientiert sich dabei am Kapitalbedarf der Investitionen sowie der Nutzungsdauer für den Betrieb oder die Technik.
Eine Strategie ist die Ausrichtung der Finanzierung an Ihrem Vorhaben und an Ihrer Persönlichkeit. Die Strategie, die mit einer Zeitreihenanalyse oder einem Businessplan unterlegt wird, muss regelmäßig überprüft und falls nötig frühzeitig korrigiert werden.
Kennen oder verstehen Sie das Konzept und/oder die Strategie nicht, ist es unerlässlich, die Finanzierung und die damit im Zusammenhang stehenden Verträge zu prüfen.
Bei einem Kaufkredit mit Ratenzahlung über 18 oder 24 Monate braucht es keine Strategie, bei einer Unternehmensfinanzierung über 20 oder 30 Jahre, wie einer Arztpraxis oder einer Apotheke, allerdings schon.
In den vergangenen Jahren wurden für Apotheken- und Praxisfinanzierungen sehr häufig Darlehen mit einem variablen Zins, sogenannte „ZinsCap-Darlehen“, vermittelt. Diese ZinsCap-Darlehen, schon die Bezeichnung war falsch und daher irreführend, waren von Beginn an nachteilig risikobehaftet. Denn ihr variabler Zinssatz, der sich an einem täglich schwankenden Referenzzins orientierte, hätte, wie vertraglich vereinbart, bei Änderungen des Refenrenzzinses in definierten Prozentpunkten angepasst werden müssen. Diese Anpassungen wurden aber leider nicht vereinbarungsgemäß vorgenommen, was zu fortlaufenden Zinsschäden führte.
Zudem wurden diese ZinsCap-Darlehen oft in endfälligen Finanzierungsmodellen verwendet und über die Laufzeit nicht mehr kontrolliert. Es zeigt sich dann erst am Ende der Laufzeit, ob die endfällige Strategie aufgegangen ist, aber das ist meistens leider nicht der Fall.
Endfällige Finanzierungsmodelle sind nicht grundsätzlich falsch oder schlecht, sie sind aber betreuungsintensiv. Die Finanzierungen daraus einfach umzustellen oder durch die Kapitalverträge vorzeitig zu tilgen, sollte unter Beachtung der abgetretenen Sicherheiten und dem Kapitaldienst vorher ganz genau geprüft werden.
Die regelmäßig fehlerhaften Zinsanpassungen bleiben während der gesamten Laufzeit unbemerkt und können tatsächlich nur von fachkompetenter Seite nachgerechnet und juristisch belastbar ausgewiesen werden. Sie lassen sich dann auch nur mit rechtlicher Unterstützung korrigieren, aber dieser Aufwand lohnt.
Korrekturen benötigen immer Zeit, die mit zunehmendem Lebensalter weniger wird. Bleiben am Ende Forderungen aus den Finanzierungen offen oder reicht das gebildete Kapital für die vollständige Rückführung der Darlehen nicht, dann wird die gebildete Altersvorsorge herangezogen, die für die Darlehensverträge „vorsorglich“ als Sicherheit abgetreten war. Häufig wurde auch die private Immobilie als Sicherheit abgetreten und dann wird es auch noch ein familiäres Problem.
Deshalb mein Rat: Lassen Sie Ihre bestehenden Finanzierungen von Apotheke oder Praxis so früh wie möglich und regelmäßig von unabhängiger Seite prüfen!
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