In der Ausgabe 14/2025 des AWA, Apotheke und Wirtschaft, habe ich ein recht ausführliches Interview gegeben zu einem Thema, welches mir schon vor vielen Jahren persönlich aufgestoßen ist.
Hier geht es um Finanzierungsmodelle für Apotheken und Arztpraxen mit endfälligen Darlehen. Kurz erklärt: Bei diesen Darlehen zahlt ein Kunde sein Darlehen erst am Ende der Laufzeit in einer Summe zurück. Während der Darlehenslaufzeit sind nur die Zinsen regelmäßig an die Bank zu zahlen, die Tilgung fließt in einen Kapitalvertrag. Am Ende der Darlehenslaufzeit wird dann das Kapital aus dem Vertrag entnommen, um das Darlehen zu tilgen – soweit die Theorie.
Die Beratungspraxis sah leider sehr häufig anders aus. Man hat bei den Kapitalverträgen schöne Renditen prognostiziert und in die benötigte Ablaufleistung vornweg mit einkalkuliert. Leider hat es diese Renditen nie gegeben und bei vielen war das benötigte Kapital für die Rückzahlung des Darlehens am Ende nicht vorhanden.
Diejenigen, die noch einige Jahre aktiv im Geschäft waren, kamen mit einem blauen Auge davon, weil sie die fehlende Summe noch erarbeiten konnten. Wenn aber Darlehensende und Ruhestand einhergingen, gab es keine Zeit mehr, um die fehlende Summe zu erarbeiten, dann musste sie irgendwo herkommen.
Mit dem Interview, in dem es auch um die Thematik der Zinsschäden aus falsch berechneten variablen Darlehenszinsen geht, möchte ich die betroffenen Apotheker und Ärzte erreichen, die sich in wenigen Jahren auf ihren Ruhestand freuen und dann mit den finanziellen Nachteilen aus ihren Finanzierungsmodellen konfrontiert werden.
Im Interview habe ich bewusst darauf verzichtet, irgendwelche Namen von Institutionen zu nennen, denn es liegt mir völlig fern, irgendwen anzuklagen. Es würde sowieso niemandem helfen noch etwas bringen. Es geht mir einzig und allein darum, den betroffenen Apothekern und Ärzten zu helfen, die nicht wissen, was in ihren Unterlagen möglicherweise schlummert.
Das Interview im AWA können Sie hier online lesen: https://www.apotheke-wirtschaft.de/heftarchiv/2025/14/es-gab-keinen-einzigen-der-leer-ausgegangen-ist.html
Um richtig verstanden zu werden: Mir sind die inzwischen über viele Jahre gewachsenen Partnerschaften zu Banken und Sparkassen wichtig und wertvoll. Hier besteht auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit die ich sehr schätze.
Es war daher für mich vor einiger Zeit auch kein Thema, mit den fehlerhaften Widerrufsbelehrungen Kunden zu unterstützen, weil sie sich mit diesem „Joker“ nun hätten einen besseren Darlehenszins verschaffen können.
Die Gebühren der Banken und Sparkassen sind für mich legitim. Neben dem gebotenen Service sind die Kosten für die Sicherheit, gerade beim Onlinebanking nicht unerheblich. Diese Sicherheit muss jedem Kunden ein paar Euro wert sein.
Bei dem im Interview angesprochenen Sachverhalt ging es aber um einen eindeutigen Fehler bei der Zinsberechnung und dieser wurde weder korrigiert noch erstattet.
